Klaus J. Hopt zählt nicht nur unstreitig zu den renommiertesten Rechtswissenschaftlern Deutschlands, sondern auch zu den bedeutendsten international wirkenden deutschen Juristen der letzten Jahrzehnte. Nicht lediglich in der Wissenschaft hat sich Klaus J. Hopt durch ein in Anzahl und inhaltlicher Bandbreite erstaunliches und international honoriertes Wirken verdient gemacht, sondern auch durch die Bekleidung zahlreicher außeruniversitärer Ämter und Funktionen sowie die Förderung des juristischen Nachwuchses, darunter auch zahlreiche griechische Doktoranden.
Beeindruckend und nahezu beispielslos ist dabei die starke internationale Ausrichtung und Vernetzung, mit der er nicht letztlich er maßgeblich zum Aufbau des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht beigetragen hat, das er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2008 leitete und an dem er auch heute noch forscht.
Wir sind dankbar, Klaus J. Hopt als Ehrenpräsidenten unserer Vereinigung gewonnen zu haben.
Tim Florstedt ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht.
Seine Forschungsschwerpunkte umfassen das Bürgerliches Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das Steuerrecht sowie die Rechtstheorie. Seit 2023 ist er Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken e.V.
Alexandra Mikroulea ist Professorin für Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen sowie Rechtsanwältin.
Sie promovierte an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München im Europäischen Wettbewerbsrecht und erwarb zuvor einen LL.B. an der Universität Athen sowie einen LL.M. an der Universität München.
Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Wettbewerbsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Markenrecht sowie im Verbraucherrecht.
Tobias Tröger ist Professor für Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft am Institute für Finance an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Außerdem ist er Direktor des Clusters Recht und Finance am Leibniz-Institut Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) und Associate Professor am Institute of Monetary and Financial Stability (IMFS), zwei in Frankfurt ansässigen Think Tanks, die sich der Bereitstellung von Spitzenforschung und faktenbasierter Politikberatung widmen.
Weiterhin ist er Direktor des Center for Advanced Studies on the Foundation of Law & Finance und berät unter anderem das Europäische Parlament in Fragen der Bankenaufsicht. Seine Forschungsinteressen umfassen das Gesellschaftsrecht (insbesondere vergleichende Corporate Governance und Corporate Finance), Bankenregulierung und die ökonomische Analyse des Rechts.
Er ist Absolvent der Harvard Law School, der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Effie Kinini ist Associate Professor für Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen und Rechtsanwältin.
Sie promovierte an der Juristischen Fakultät der Universität Athen im Wettbewerbsrecht und erwarb einen LL.M. in Handelsrecht sowie in Zivilrecht an derselben Universität, außerdem einen M.A. in Economics for Competition Law an der University of London.
Schwerpunkte ihrer Lehrtätigkeit und Forschung umfassen das Wettbewerbsrecht, die Regulierung im Bereich Telekommunikation und Energie, den gewerblichen Rechtsschutz, das Kapitalmarkt- sowie das Privatversicherungsrecht.
Georgios Sotiropoulos ist Professor für Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen und Rechtsanwalt.
Er promovierte an der juristischen Fakultät der Universität Hamburg und erwarb einen LL.M. in Gesellschaftsrecht an der juristischen Fakultät der New York University (N.Y.U.).
Schwerpunkte seiner Lehrtätigkeit und Forschung umfassen das Gesellschafts-, Insolvenz-, Kapitalmarkt- und Bilanzrecht.
Nikolaos Vervessos ist Assistenzprofessor für Handelsrecht an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen sowie Rechtsanwalt bei der Bank of Greece.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Athen (LL.B.), der Universität Hamburg (LL.M.) und der Universität Zürich (Erasmus-Programm).
Er promovierte an der Universität mit einer Arbeit zum Eigenkapitalersatzrecht. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht und Wirtschaftsvertragsrecht.
Nikolaos Vervessos ist Mitglied der Kommissionen zur Reform des Aktienrechts, des Umwandlungsgesetzes sowie der Umsetzung der EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen ins griechische Recht.
Gemeinsam mit Tim Florstedt richtete er im Jahr 2023 eine deutsch-griechische Tagung zum Wirtschaftsrecht aus.
Antonios G. Karampatzos ist Professor für Zivilrecht an der juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen und Rechtsanwalt.
Zwischen 2000 und 2004 promovierte er an der Universität Tübingen und erwarb dort zusätzlich einen LL.M. Daran anschließend führte er mehrere Forschungsaufenthalte im Ausland durch.
Zu seinen Interessengebieten zählen das Privatrecht, Rechtstheorie, Rechtswissenschaft, ökonomische Analyse des Rechts und Verhaltensrecht und -ökonomie.
Er ist griechischer Muttersprachler und spricht fließend Englisch, Deutsch und Französisch.
Vicky Athanassoglou ist geschäftsführende Partnerin der von ihr im Jahr 2012 gegründeten Kanzlei VAP Law Offices. Sie ist als Rechtsanwältin am Obersten Gerichtshof in Athen und bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen.
Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln, Thessaloniki und Würzburg und spezialisierte sich später im internationalen Wirtschaftsrecht (München) sowie in der Wirtschaftsmediation.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht, internationalen Wirtschaftsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kapitalmarktrecht, Energierecht sowie bei grenzüberschreitenden Transaktionen, insbesondere zwischen Griechenland und Deutschland.
Ihre deutsch-griechischen Beziehungen spiegeln sich nicht nur in ihrer Doppelzulassung in Athen und Düsseldorf wider, sondern auch in ihrer aktiven Rolle in der Deutsch-Griechischen Juristenvereinigung, der Griechisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer sowie in der Schiedsgerichts- und Mediationsstelle der Kammer.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Mitgliedschaftsantrag.
Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Wiesbaden berechtigt, Ihnen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) über den gezahlten Mitgliedsbeitrag auszustellen.